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   OVG Berlin-Brandenburg, 10.08.2017 - 12 N 58.17   

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https://dejure.org/2017,28975
OVG Berlin-Brandenburg, 10.08.2017 - 12 N 58.17 (https://dejure.org/2017,28975)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.08.2017 - 12 N 58.17 (https://dejure.org/2017,28975)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. August 2017 - 12 N 58.17 (https://dejure.org/2017,28975)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 29 KomVerf BB, § 13 Abs 2 KomWG BB, § 23 KomWG BB, § 55 KomWG BB, § 89 KomWV BB
    Rechtsgrundlage für das Recht auf Auskunft oder Einsicht in das Wählerverzeichnis einer Kommunalwahl

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 29 KomVerf BB, § 13 Abs 2 KomWG BB, § 23f KomWG BB, § 55 ff KomWG BB, § 89 KomWV BB
    Zulassungsbegehren; Gemeindevertreter; Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht; Wählerverzeichnis; Wahlunterlagen; Wahlprüfung; Einsichtnahme; Vorrang des Wahlrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 979
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.08.2017 - 12 N 58.17
    Die dagegen mit der Begründung des Zulassungsantrages dargelegten Gründe stellen diesen rechtlichen Ansatz des Urteils nicht entscheidungserheblich in Frage (zum Maßstab ernstlicher Richtigkeitszweifel: vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163; BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.1985 - 15 B 2697/84
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.08.2017 - 12 N 58.17
    Ob einzelnen Gemeindevertretern im Zusammenhang mit dieser Aufgabe Kontrollrechte gegenüber Wahlbehörden zustehen können, kann für die vorliegende Entscheidung dahinstehen (jedenfalls auf der Grundlage allgemeiner Einsichtsbefugnisse ablehnend: OVG Münster, Beschluss vom 7. Januar 1985 - 15 B 2697/84 - OVGE 30, 14, ferner Schumacher, Kommentar zur Brandenburgischen Kommunalverfassung, Bd 2, § 56 BbgKWahlG, Anm. 3.5), weil das Akteneinsichtsbegehren der Kläger außerhalb eines Wahleinspruchsverfahrens und auch nicht im Zusammenhang mit einem konkreten Wahlprüfungsvorgang gestellt worden ist.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.08.2017 - 12 N 58.17
    Die dagegen mit der Begründung des Zulassungsantrages dargelegten Gründe stellen diesen rechtlichen Ansatz des Urteils nicht entscheidungserheblich in Frage (zum Maßstab ernstlicher Richtigkeitszweifel: vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163; BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542).
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